Wir finden und analysieren Schadstoffe in Gebäuden und der Umgebung
Gem. Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung
VVEA) sind diese Abklärungen vor Um- und Rückbaubeginn praktisch immer notwendig bei Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden.
Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen (Stand. 1. Januar 2016)
Bei Bauarbeiten muss die Bauherrschaft der für die Bewilligung zuständigen Behörde im Rahmen des Baubewilligungsgesuchs Angaben über die Art, Qualität und Menge der anfallenden Abfälle und über die vorgesehene Entsorgung machen, wenn: Bauabfälle mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen wie polychlorierten Biphenylen (PCB), polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Blei oder Asbest zu erwarten sind.